Datenschutz auslagern und Ressourcen sparen

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir unterstützen Unternehmen in der Umsetzung der DSGVO-Vorschriften – verlässlich, kompetent und zum monatlichen Festpreis.

Datenschutz muss kein Verwaltungsaufwand sein.

Viele Unternehmen verwalten Datenschutzdokumente in Excel-Listen, Word-Dokumenten und verschiedenen Ordnern. So bleiben Datenschutzvorfälle unerfasst und Verzeichnisse unvollständig.

Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bringt Transparenz und Klarheit in Ihre Datenschutzorganisation. So sparen Sie Zeit und erfüllen Ihre gesetzlichen Anforderungen effizient.

Wann ist ein externer DSB besonders sinnvoll?
  • Bei einer umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Bei hohen Kundenanforderungen

  • Bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Benennung eines DSB
  • Bei begrenzten personellen Ressourcen

  • In stark wachsenden Unternehmen

Was habe ich von einem externen DSB?

Das Geschäft steht im Vordergrund

Ihre Ressourcen werden effektiv geschont

  • Kein neues Personal
  • Keine Entwicklung eigener Lösungen
  • Entlastung Ihrer Fachkräfte

Administration raubt keine Zeit

Ihre Prozesse laufen wie von alleine

  • Minimierter manueller Aufwand
  • Reduzierte Fehleranfälligkeit
  • Zentrale Organisation Ihrer Daten

Sie sind immer antwortbereit

Gegenüber Behörden sind Sie auskunftsfähig

  • Kein Stress bei Behördenanfragen
  • Präsentable Datenschutz-Dokumentation
  • Wahrung von Fristen & Pflichten

Jeder weiß, was zu tun ist

Ihre Mitarbeiter setzen Datenschutz korrekt um

  • Richtlinien zum konformen Umgang
  • Unkomplizierte Meldewege bei Vorfällen
  • Mitarbeiterschulungen und Workshops

Mit Problemen sind Sie nicht allein

Wir sind da, wenn es mal schnell gehen muss

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Notfallbetreuung bei Problemen
  • Korrespondenz mit Behörden

Extern oder intern – welcher DSB lohnt sich mehr?

Unternehmen können die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) entweder durch eine interne Mitarbeitende oder einen externen Dienstleister wahrnehmen lassen. Beide Modelle erfüllen dieselben gesetzlichen Aufgaben, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Kosten, Fachwissen, Ressourcen und organisatorischem Aufwand.

Externer DSB

  • Planbare monatliche Kosten
  • Laufzeit vertraglich geregelt
  • Hohe fachliche Expertise
  • Kontinuierliche Weiterbildung inklusive

  • Entlastung interner Ressourcen
  • Hohe Akzeptanz im Unternehmen
  • Begrenztes Wissen bezüglich Geschäftsprozessen

Interner DSB

  • Hohe Gehälter

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Vorherige Weiterbildung nötig

  • Hohe Aus- und Weiterbildungskosten
  • Großer Verbrauch interner Ressourcen

  • Niedrigere Machtposition

  • Breites Wissen bezüglich Geschäftsprozessen

Wir bringen Ordnung in den Datenschutz.

Vom Datenschutz-Experten beraten lassen und profitieren:

  • Fester Ansprechpartner

  • Unterstützung bei DSGVO-Anforderungen
  • Strukturierte Datenschutzorganisation
  • Entlastung interner Ressourcen

Wann benötigen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Ob ein Unternehmen zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Treffen ein oder mehrere folgender Punkte zu, kann eine Verpflichtung nicht ausgeschlossen werden.

Ob im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sollte stets individuell geprüft werden.

  • Regelmäßige & automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Verarbeitung sensibler Daten, wie beispielsweise Gesundheitsdaten
  • Durchführung umfangreicher Verarbeitung personenbezogener Daten

Vom Erstgespräch zur DSGVO-Konformität

So gehen wir vor

Ab xyz Euro monatlich.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Wir bieten noch mehr.

  • Datenschutzmanagement-Software

  • Beratungsstunden inklusive

  • Individuelle Workshops

  • Mitarbeiterschulungen

  • Datenschutz-Audits

  • Prozessoptimierung

Was uns auszeichnet

Auf dem Foto ist der ISB Markus Sextro zu sehen.

Unsere Werte

Wir beraten mit Herz und Verstand

Wir sind ein eingespieltes Team aus „Kümmerern“ und IT-Menschen mit viel Erfahrung. Wir sind locker unterwegs und gerne langfristig in der Beziehung für unsere Kunden tätig.

Unseren Job als Datenschützer nehmen wir ernst und wollen ihn auch erledigen: Pro Forma einen DSB zu stellen, ist eher weniger unser Ding. Daher investieren wir viel Zeit in unser Know-How und bilden uns kontinuierlich weiter: Davon profitieren Sie, ohne selbst den zusätzlichen Aufwand zu haben. Klingt sinnvoll? Finden wir auch!

Und noch etwas ist uns wichtig: Wir erzählen Ihnen nichts vom Pferd. Wenn etwas sinnvoll ist, sagen wir das. Wenn etwas für Ihr Unternehmen keinen echten Mehrwert bringt, sagen wir das genauso, denn ehrliche Beratung ist für uns selbstverständlich.

 

Fragen und Antworten

Hier gibt’s noch mehr Informationen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Grundsätzlich ist ein Unternehmen nicht dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen. Eine Verpflichtung kann aber entstehen, wenn regelmäßig viele und/oder sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierz. gehören zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Krankheitsdaten und Wohnadressen. Ob eine Verpflichtung besteht, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.
Ja, der DSB kann aus dem eigenen Personal benannt werden. Allerdings gelten einige Voraussetzungen, um als Datenschutzbeauftragter agieren zu dürfen, wie zum Beispiel das nötige Fachwissen.
Ihr DSB kann sofort benannt werden, sobald der Vertrag unterzeichnet ist.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück, um mögliche Fragen besprechen und Fristen wahren zu können.

Im Rahmen unseres DSB-Service wird einer unserer Datenschutz-Experten zu Ihrem Datenschutzbeauftragten benannt. Uns ist wichtig, Ihnen einen festen Ansprechpartner zu bieten, der Ihre Prozesse kennt und Sie bestmöglich betreuen kann.

Alle unsere Spezialisten werden kontinuierlich weitergebildet und halten ihr Fachwissen immer auf dem aktuellen Stand.

Nicht vollständig. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten deckt einen Teil der Anforderungen ab, jedoch müssen auch die weiteren Bestimmungen der DSGVO erfüllt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Dokumentation von Datenschutzvorfällen und die Einhaltung von Löschfristen. Ihr DSB unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt die Verwendung einer Software für das Datenschutzmanagement nicht vor. Prinzipiell steht Ihnen also frei, ob Sie Ihren Datenschutz mithilfe von einzelnen Dokumenten und Ordnern oder mit einer speziellen Software organisieren.

Eine Datenschutz-spezifische Lösung kann jedoch viel Zeit und Arbeit sparen und mindert zusätzlich das Risiko für manuelle Fehler.

Fragen oder mehr?

Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.

Unsere Experten nehmen sich für jede Kontaktaufnahme viel Zeit, um Ihnen alle Fragen bestmöglich beantworten zu können.